24.05.2018 - DSGVO: Aktuelle Anpassungen in ACANTAS
Am 25. Mai 2018 wird die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtend. Ihr Ziel ist es, die Datenschutzrechte für personenbezogenen Daten von EU-Bürgern zu vereinheitlichen und zu stärken.
In den letzten Monaten haben wir schon die wichtigsten Anpassungen vorgenommen, damit das Redaktionssystem und der
E-Shop
der EU-DSGVO gerecht werden.
alternativ: Online-Shop oder Webshop
Diesen Monat wurden nun die letzten Arbeiten abgeschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht aller Neuerungen:
Mindestalter für Registrierung
Personenbezogene Daten von unter 16-Jährigen dürfen nicht bzw. nur mit dem Einverständnis der Eltern verarbeitet werden.
Beispiel: Kunden registrieren sich online und geben das dazu notwendige Geburtstdatum an. Im Hintergrund wird das von Ihnen hinterlegte Mindestalter abgefragt.
=> Hinterlegen Sie das Mindestalter von 16 Jahren in der Projektkonfiguration, Reiter "Kunden".
Beispiel: Kunden registrieren sich online und geben das dazu notwendige Geburtstdatum an. Im Hintergrund wird das von Ihnen hinterlegte Mindestalter abgefragt.
=> Hinterlegen Sie das Mindestalter von 16 Jahren in der Projektkonfiguration, Reiter "Kunden".
Link zu den Datenschutzbestimmungen
Um personenbezogene Daten nutzen zu können, benötigen Unternehmen eine Einwilligung. Die Zustimmung zur Nutzung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein.
Beispiel: Ihr Kunde stimmt aktiv, freiwillig und ausdrücklich zu, dass er in Ihrem Shop bestellen möchte, indem er Ihnen im Zuge der Registrierung seine E-Mail-Adresse und Kontaktdaten für die Rechnungsstellung mitteilt.
=> Verknüpfen Sie den Punkt "Link zu den Datenschutzbestimmungen" mit der entsprechenden PDF-Datei oder Seite.
Neu in ACANTAS ist, dass der Kunde schon bei der Registrierung aufgefordert wird, die Datenschutzbestimmungen zu lesen und zu akzeptieren.
In Art. 13 DSGVO heißt es dazu:
"Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit". Im Anschluss werden im Art. 13 die Inhalte aus der Datenschutzerklärung aufgelistet.
Durch Anhaken des Feldes "Hiermit bestätige ich, die AGBs und Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben." schon bei der Registrierung und nicht erst beim Bestellen, wird Art. 13 erfüllt.
Beispiel: Ihr Kunde stimmt aktiv, freiwillig und ausdrücklich zu, dass er in Ihrem Shop bestellen möchte, indem er Ihnen im Zuge der Registrierung seine E-Mail-Adresse und Kontaktdaten für die Rechnungsstellung mitteilt.
=> Verknüpfen Sie den Punkt "Link zu den Datenschutzbestimmungen" mit der entsprechenden PDF-Datei oder Seite.
Neu in ACANTAS ist, dass der Kunde schon bei der Registrierung aufgefordert wird, die Datenschutzbestimmungen zu lesen und zu akzeptieren.
In Art. 13 DSGVO heißt es dazu:
"Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit". Im Anschluss werden im Art. 13 die Inhalte aus der Datenschutzerklärung aufgelistet.
Durch Anhaken des Feldes "Hiermit bestätige ich, die AGBs und Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben." schon bei der Registrierung und nicht erst beim Bestellen, wird Art. 13 erfüllt.
Bestellprozess: Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen
Neu ist, dass Sie in der Shop-Konfiguration festlegen können, dass das Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen bei Bestellungen zwingend erforderlich ist. Dies entspricht den Vorgaben der neuen DSGVO, nämlich dass zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten eine Zustimmung der betreffenden Person erfolgt.
Sobald Sie hier einen Haken setzen, kann der Kunde seine Bestellung erst absenden, wenn er bestätigt, die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben.